AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kaffeesysteme Tenhaef GmbH & Co. KG
1. Allgemeines – Geltungsbereich
Die Kaffeesysteme Tenhaef GmbH & Co. KG (im Folgenden „Verkäufer“ genannt) führt alle Verkäufe, Lieferungen und Leistungen ausschließlich zu nachstehenden Bedingungen aus. Allgemeine Vertragsbedingungen von Lieferanten, Wiederverkäufern, Käufern und sonstigen Abnehmern (Kunden) finden keine Anwendung.
2. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Unternehmenssitz des Verkäufers. Gerichtsstand ist Kleve.
3. Vertragsschluss, Vertragsgegenstand
Die Darstellungen der Produkte stellen keine Angebote seitens des Verkäufers dar, sondern sind als Aufforderung an den Käufer zu verstehen, seinerseits ein Angebot auf den Erwerb der Produkte zu unterbreiten. Mit der Bestellung der Produkte gibt der Käufer ein bindendes Angebot ab. Ein Kaufvertrag kommt zustande, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Erhalt des Angebotes schriftlich bestätigt oder die Lieferung innerhalb dieser Frist ausführt.
4. Lieferung
Liefertermine verstehen sich vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarungen zwischen den Parteien als ungefähre und unverbindliche Angaben. Ihre Einhaltung setzt insbesondere eine rechtzeitige Eigenbelieferung des Verkäufers und die Erfüllung der Vertragspflichten des Käufers voraus. Liefertermine gelten als eingehalten, sobald das Produkt unser Unternehmen verlassen hat. Dies gilt auch bei Versendung der Ware. Die Lieferfrist verlängert sich automatisch in Fällen höherer Gewalt um einen entsprechenden Zeitraum.
Bei Vereinbarung eines festen Liefertermins ist der Käufer berechtigt mit Ausnahme des Verzuges durch höhere Gewalt, eine Nachfrist zur Lieferung von mindestens 4 Wochen mittels eingeschriebenen Briefes zu setzen. Nach erfolgloser Nachfrist ist der Käufer berechtigt, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten.
5. Gefahrübergang
Die Gefahr geht spätestens auf den Käufer über, sobald das Produkt das Unternehmen verlassen hat. Soweit vom Käufer gewünscht, wird der Verkäufer bei Versendung des Produktes dieses entsprechend bei der Versendung versichern. Sollte sich Versand- oder Lieferung infolge von Umständen verzögern, die der Sphäre des Käufers entstammen, gilt die Gefahr auf den Käufer mit dem Tag der Mitteilung der Versand- bzw. Lieferbereitschaft als übergegangen.
6. Preise, Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses angegebenen Preise. Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Fracht-, Überführungs-, Verpackungs-, Versicherungs- und Zollkosten trägt der Käufer, soweit nichts anderes vorab schriftlich vereinbart wurde.
Für die Begleichung der Rechnung sind unsere jeweils vereinbarten Zahlungsbedingungen maßgebend. Grundsätzlich ist die Zahlung der Rechnung sofort nach Erhalt rein netto fällig. Ausnahmen hiervon werden gesondert mit dem Kunden vor Rechnungsstellung schriftlich vereinbart. Nur schriftliche Vereinbarungen sind bindend.
Soweit nicht anders vereinbart oder hier bestimmt, gelten die gesetzlichen Regelungen zum Zahlungsverzug gemäß BGB. Die Ware bleibt bis zur Vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Der Skontoabzug darf nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit dem Verkäufer erfolgen.
7. Mängelrüge
Mängelrügen sind gemäß § 377 HGB zwischen Kaufleuten unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere auch für Falschlieferungen und Mengendifferenzen. Für Nichtkaufleute gilt ebenfalls eine Frist von maximal 14 Tagen zur Anzeige von Mängeln oder Abweichungen. Diese hat ebenfalls schriftlich zu erfolgen.
Wir behalten uns grundsätzlich ein Wahlrecht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung des jeweiligen Produktes vor. Erst nach zweimaligem Fehlschlagen, binnen einer Frist von 21 Tagen nach Mängelrüge, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten bzw. eine Herabsetzung des Kaufpreises verlangen.
8. Gewährleistung und Garantie
Grundsätzlich gilt nur die Produktbeschreibung des Herstellers für die Beschaffenheit der Ware. Der Verkäufer übernimmt grundsätzlich für die Produkte keine Beschaffenheits-, Haltbarkeits- oder sonstige Garantie, es sei denn, der Verkäufer hat im Einzellfall ausdrücklich schriftlich eine als solche bezeichnete Garantie übernommen. Dies gilt ebenfalls für die Übernahme eines sonstigen Risikos durch den Verkäufer.
Bei weitergehender Gewährleistungspflicht oder einer Garantie eines Herstellers, wird der Verkäufer diese für den Kunden beim Hersteller geltend machen. Die Übernahme der Gewährleistungsverpflichtung durch den Verkäufer erfordert zwingend das Vorliegen nachfolgend angeführter Voraussetzungen: Die von uns ausgelieferten Maschinen werden nur mit den von uns vorgesehenen Produkten betrieben.
Die Wartung der Maschine erfolgt gem. der Angaben des Herstellers regelmäßig. Die regelmäßige Wartung ist nachzuweisen. Eine Durchführung der Wartung ist nur durch Fachpersonal zulässig.
In Gebieten mit einer Wasserhärte von mehr als 8° deutscher Härte ist die Installation eines Wasserfilters in eine Maschine mit Festwasseranschluss erfolgt. Für Maschinen mit Wassertank ist das Wasser entsprechend vor Nutzung separat durch einen Direktfilter an der Trinkwasserentnahmestelle zu filtern oder durch Nutzung eines entsprechenden für die Maschine geeigneten Filters. Jegliche Schäden, die aufgrund von Verkalkung entstehen sind von der Garantie grundsätzlich ausgenommen. Die Maschine wird lt. Reinigungsanweisung des Herstellers regelmäßig gereinigt. Die Reinigung ist gem. der Verordnung zur Lebensmittelhygiene zu dokumentieren entsprechend nachzuweisen. Die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche hat unverzüglich nach Entdeckung des Mangels schriftlich beim Verkäufer zu erfolgen.
9. Datenübertragung und Datenschutz
Wir weisen gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz darauf hin, dass wir personenbezogene Daten unserer jeweiligen Geschäftspartner speichern und maschinell verarbeiten.
10. Schlussbestimmungen
Für das Vertragsverhältnis gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, so tritt an deren Stelle die gesetzlich zulässige Regelung, die inhaltlich und vom Regelungszweck der ungültigen am nächsten kommt. Die Gültigkeit der übrigen Bedingungen bleibt hiervon unberührt.